QUALITÄTS­MANAGE­MENT GLOSSAR

QUALITÄTS­MANAGEMENT PRINZIPIEN

Qualitätsmanagement-Fachbegriffe mit G

 

Gaußsche Normalverteilung

Siehe Normalverteilung.

 

Gebrauchsnormal

Messgerät, Messeinrichtung oder Referenzmaterial, dessen Maßhaltigkeit direkt oder über eine ununterbrochene Kette von Kalibrierungen auf ein Bezugsnormal zurückgeführt werden kann. Das Gebrauchsnormal wird regelmäßig genutzt, um Maßverkörperungen oder Messgeräte (Prüfmittel) zu kalibrieren oder zu prüfen. (In Anlehnung an DIN 1319-1)

 

Gebrauchstauglichkeit

Brauchbarkeit eines Gutes für seinen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck. Die Eignung basiert auf objektiven und subjektiven Gebrauchseigenschaften. Die Beurteilung leitet sich aus individuellen Bedürfnissen ab. (In Anlehnung an DIN 55350-11)

 

Gefahr

Situation, in der das bestehende Risiko höher als das akzeptable Risiko ist. (DIN VDE 31000-2)

 

Gefährdungsanalyse

Ein im Rahmen europäischer Richtlinien und der darauf beruhenden nationalen Gesetzgebungen zum Arbeitsschutz vorgeschriebenes Verfahren, das die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bildet. Gefährdungsanalysen ermitteln mögliche Gefährdungen und sind nach dem Arbeitsschutzgesetz oder ggf. nach der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung durchzuführen.

 

Gefährdungsbeurteilung

Eine nach §5 Arbeitsschutzgesetz geforderte Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Bestimmung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen. Jeder Arbeitsplatz ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beurteilen. Seit 1997 besteht zudem die Pflicht der Dokumentation. Die Beurteilung erfolgt oft nach typisierten Arbeitsplätzen (chemisches oder physikalisches Labor, Mechanische Werkstatt usw.) und beinhaltet die Zuordnung zu Gefährdungsklassen.

 

Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung (auch Erfolgshaftung) ist eine Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben. Die Haftung für einen Schaden tritt unabhängig vom Verschulden ein.

 

Gefälschtes Teil

Teil (Werkstoff, Bauteil, Komponente), das ohne Erlaubnis kopiert, imitiert, ersetzt oder modifiziert wurde und wissentlich fälschlicherweise so dargestellt wird als ob es ein Originalteil eines Originalherstellers oder autorisierten Herstellers wäre. (In Anlehnung an DIN EN 9100:2018)

 

Gegenseitiger Nutzen

Siehe Grundsätze des Qualitätsmanagements.

 

Gemba

Ein Begriff japanischen Ursprungs und eines der „3G“, der den Ort des Entstehens meint, im betriebswirtschaftlichen Kontext auch den Ort der Wertschöpfung. Als Konzept der Managementlehre besagt Gemba, dass Problemlösungen dort stattfinden müssen, wo sie auftreten, etwa am Arbeitsplatz in der Produktion. Nur die unmittelbare und direkte Erfahrung vor Ort (mit allen Sinnen) könne ein adäquates Problemverständnis erbringen. Im Bereich der Kundenorientierung meint Gemba, dass die tatsächlichen Bedürfnisse eines Kunden in dessen realem Lebensumfeld erfahren werden müssen. Generell wird also die Höherwertigkeit eigener, direkter Erfahrung gegenüber einer „Erfahrung aus zweiter Hand“ (z.B. schriftlicher Bericht) betont.

 

Gembutsu

Gembutsu (reale Dinge) bedeutet, vor Ort zu gehen, um einen Prozess oder Arbeitsplatz zu betrachten, statt „am grünen Tisch“ darüber zu reden. (Begriff japanischen Ursprungs und eines der „3G“).

 

Gemeinkosten

Auditierung einer Organisation im Rahmen der Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Auditorganisationen. (In Anlehnung an DIN EN ISO 19011:2018)

 

Gemeinschaftliches Audit

Auditierung einer Organisation im Rahmen der Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Auditorganisationen. (In Anlehnung an DIN EN ISO 19011:2018)

 

Gemjitsu

Echte Fakten bzw. wahre Tatsachen (und keine Vermutungen). Die „wahre Tatsache“ lässt sich durch Datenerhebungen im Problemlösungsprozess feststellen. Als Kennzahlen dienen hier beispielsweise Fehler- und Ausschussraten, Entwicklungen im Zeitablauf. (Begriff japanischen Ursprungs und eines der „3G“).

 

Genauigkeit

Maß für die Abweichung zwischen einem Ermittlungsergebnis (oder Messergebnis) und dem akzeptierten Bezugswert (wahrer Wert). (In Anlehnung an DIN 3534-2:2013)

 

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Dieses Gesetz regelt in Deutschland das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten sowie die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz löste am 01.05.2004 das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) ab. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.

 

Geschäftsprozess

Prozess, der durch konkrete Anforderungen der Kunden bestimmt wird und sowohl beim Kunden als auch bei der leistungserbringenden Organisation einen Nutzen (Wertschöpfung) produziert. Damit stellt ein Geschäftsprozess eine Vorgehensweise zur Lösung von Kundenproblemen dar.

 

Gesellschaft

Soziales Umfeld, in dem die Organisation tätig ist.
Anmerkung 1: Als Gesellschaft im engeren Sinn werden die Personen betrachtet, die in unmittelbarer Umgebung der Produktionsstätten oder Einrichtungen zur Realisierung von materiellen und immateriellen Produkten durch die betrachtete Organisation leben.
Anmerkung 2: Als Gesellschaft im weiteren Sinn wird die gesamte menschliche Gesellschaft betrachtet, da die Tätigkeiten von Organisationen Grenzen überschreitend wirksam werden können. (DGQ-Band 11-04:2012)

 

Gewährleistung

Auch Mängelhaftung. Bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt. Eine Richtlinie der EU bestimmt Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Ansprüche bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller der Ware.

 

Gezielte Probenahme

Entnahme einer bestimmten, repräsentativen Teilmenge (Probe) aus einer Auswahleinheit. Dabei wurde aufgrund von im Voraus bekannten Informationen entschieden, dass eben diese Teilmenge in der Stichprobe berücksichtigt wird. (In Anlehnung an DIN 55350-14)

 

GLP

Gute Laborpraxis oder Good Laboratory Practice. Siehe Gute Laborpraxis.

 

GMP

Good Manufacturing Practice. Siehe Gute Fertigungspraxis.

 

GPO

Geschäftsprozess-Optimierung.

 

GPSG

Siehe Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

 

GQW

Gesellschaft für Qualitätswissenschaft e.V., an der Technischen Universität Berlin. www.tu-cottbus.de/gqw

 

Green Belt

Projektleiter von Six Sigma-Standardprojekten. Dem Green Belt obliegt die Organisation eines solchen Projekts. Er wählt die Projektmitglieder aus, definiert gemeinsam mit dem Champion und dem Black Belt die Projektinhalte und -ziele und wendet einfache Werkzeuge selbstständig an. Er stellt sicher, dass die erarbeiteten Verbesserungen in den täglichen Arbeitsablauf integriert werden und somit dauerhaft für das Unternehmen erhalten bleiben. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Green Belts die Prozesseigentümer sind und damit ihr Interesse an einer nachhaltigen Verbesserung besonders groß ist.

 

Grenzabweichung

Untere Grenzabweichung oder auch obere Grenzabweichung. (In Anlehnung an DIN 55350-12)

 

Grenzbetrag

Betrag für Mindestwert und Höchstwert, die sich beide nur durch das Vorzeichen unterscheiden. (In Anlehnung an DIN 55350-12:1989)

 

Grenzkosten

Kosten, die die Produktion einer zusätzlichen Einheit verursacht. Siehe auch Variable Kosten.

 

Grenzmuster

Gegenstand, der den Grenzwert eines Qualitätsmarkmals physikalisch repräsentiert. (In Anlehnung an DIN 55350-15)

 

Grenzwert

Mindest- oder auch Höchstwert. (In Anlehnung an DIN 55350-15)

 

Grenzwertabstand

Höchstwert minus Istwert bzw. Istwert minus Mindestwert. (In Anlehnung an DIN 55350-12)

 

Grundgesamtheit

Gesamtheit der Einheiten, die betrachtet werden. (In Anlehnung an DIN 55350-14:1985)

 

Grundsätze des Qualitätsmanagements

Die Grundsätze von Qualitätsmanagementsystemen werden in der Norm DIN EN ISO 9000:2015 mit sieben Prinzipien beschreiben. Sie bilden die Basis für die Normen zu Qualitätsmanagementsystemen in der ISO-9000-Familie:

a) Kundenorientierung: Alle Tätigkeiten des Qualitätsmanagements sind darauf auszurichten, die Kundenanforderungen zu erfüllen. Nicht nur die Erfüllung der Kundenanforderungen ist Teil der Kundenorientierung, sondern darüber hinaus das Streben, die Kundenerwartungen zu übertreffen.

b) Führung: Führungskräfte haben die strategische Aufgabe, das anzustrebende Qualitätsniveau der Produkte und Dienstleistungen zu definieren. Führung schafft auch geeignete Rahmenbedingungen. Sie sorgt für Kompetenz des Personals, stellt Ressourcen zur Verfügung, führt und steuert die Organisation. So können Qualitätsziele erreicht werden.

c) Engagement von Personen: Eine Organisation kann nur dann immer bessere Leistung bringen und Werte schaffen, wenn sie über kompetente, befugte und engagierte Mitarbeiter auf allen Ebenen verfügt. Es gilt, sie nach dem Prinzip „Betroffene zu Beteiligten machen“ einzubeziehen. Einbeziehung setzt Respekt, Anerkennung und Förderung der Kompetenz voraus. Nur wenn diese Aspekte Berücksichtigung finden, kann ein Engagement von Personen stattfinden.

d) Prozessorientierter Ansatz: Wenn Tätigkeiten als zusammenhängende Prozesse verstanden werden, lassen sich verlässliche Ergebnisse wirksamer und effizienter erreichen. In diesem Sinne sollen Prozesse auch gesteuert und umgesetzt werden. Dies setzt voraus, dass Prozesse ein zusammenhängendes System darstellen.

e) Verbesserung: Organisationen sind dann erfolgreich, wenn sie kontinuierlich ihren Fokus u. a. auf Verbesserung legen. Verbesserung ist eine Notwendigkeit für Organisationen, da sie sich ständig an veränderte Randbedingungen anpassen müssen.

f) Faktengestützte Entscheidungsfindung: Es ist wahrscheinlicher, gewünschte Ergebnisse zu erreichen, wenn Entscheidungen auf der Analyse und Auswertung von Daten und Informationen basieren. Eine Entscheidung ist dann objektiver und vertrauenswürdiger, wenn sie aufgrund von Tatsachen, Nachweisen und Daten getroffen wurde.

g) Beziehungsmanagement: Eine Organisation ist dann nachhaltig erfolgreich, wenn sie Beziehungen zu den interessierten Parteien pflegt und steuert. Das Beziehungsmanagement mit Anbietern und Partnernetzwerken sollte dazu dienen, die eigene Leistung zu optimieren. (In Anlehnung an DIN EN ISO 9000:2015)

Mehr dazu erfahren Sie bei den Qualitätsmanagement Prinzipien.

 

Gruppenarbeit

Zusammenarbeit von Einzelpersonen an einem konkreten Thema. Wesentliche Vorbedingungen für eine erfolgreiche Gruppenarbeit sind:

  • Unterstützung durch das Management,
  • interdisziplinäre Zusammensetzung der Gruppenmitglieder und
  • ausreichende methodische Kenntnisse der Teilnehmer hinsichtlich Durchführung von Gruppenarbeiten.

Ein Risiko bei Gruppenarbeit besteht darin, dass Verantwortung als „Wanderpokal“ gesehen wird und damit jeder die Verantwortung an den nächsten weiterschiebt.

 

GS

Geprüfte Sicherheit. Siehe GS-Zeichen.

 

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen steht als Sicherheitszeichen für „Geprüfte Sicherheit“. Es wurde 1977 eingeführt und basiert auf dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), wonach das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Prüfstellen bestimmen kann, die das Recht haben, das GS-Zeichen für Geräte und technische Arbeitsmittel, soweit diese vom GPSG erfasst sind, zu erteilen. Hierzu gehören Produkte für den gewerblichen und den privaten Bedarf.

 

Gute Fertigungspraxis

Dieser Standard der WHO stellt verbindliche Forderungen an die Hersteller von Lebensmitteln und Arzneimitteln. Im Gesundheitsbereich hat GMP (Good Manufacturing Practice) Gesetzescharakter.

 

Gute Laborpraxis

Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nichtklinische, gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Außerdem befasst sich GLP mit der Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen. (GLP-Grundsätze der OECD, Organisation for Economic Co-Operation and Development)

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